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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 7 B 111/09 AS   

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https://dejure.org/2009,11269
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 7 B 111/09 AS (https://dejure.org/2009,11269)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2009 - L 7 B 111/09 AS (https://dejure.org/2009,11269)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - L 7 B 111/09 AS (https://dejure.org/2009,11269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Belehrung über die Form einer Klageerhebung in der einem Widerspruchsbescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 7 B 111/09
    Sie ist es auch dann, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzubringen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.12.1978, 6 C 77.78, BVerwGE 57, 188, 190).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 7 B 111/09
    Angesichts der verfassungsrechtlich gebotenen Klarheit über die Rechtsbehelfserhebung (vgl. zum "aus dem Rechtsstaatsprinzip fließende[n] Postulat der Rechtsmittelklarheit" BVerfGE 87, 48 (65)) ist daher die Rechtsbehelfsbelehrung in dem angefochtenen Widerspruchsbescheid als unrichtig zu bezeichnen.
  • BSG, 11.02.1958 - 10 RV 123/56
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 7 B 111/09
    Eine Belehrung über die Zulässigkeit der Klage ist nur dann sinnvoll, wenn der Beteiligte dadurch in den Stand versetzt wird, alles zu tun, was von seiner Seite aus nötig ist, damit er eine Klage rechtswirksam erheben kann" (BSG, Urteil vom 11.02.1958, 10 RV 123/56, BSGE 7, 1, 2)".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - L 7 AS 625/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Aus dem Wortlaut des Bescheides ergaben sich somit nicht mehrere Behörden und damit mehrere Möglichkeiten, bei denen eine Widerspruchseinlegung abstrakt möglich gewesen wäre (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 07.05.2007 - B 7 B 58/07 AS; LSG NRW, Beschluss vom 07.05.2009 - L 7 B 111/09 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 7 AS 1080/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Aus dem Wortlaut des Bescheides ergaben sich auch nicht mehrere Behörden oder andere Deutungsmöglichkeiten (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 07.05.2007 - B 7 B 58/07 AS; LSG NRW, Beschluss vom 07.05.2009 - L 7 B 111/09 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2011 - L 7 AS 1903/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats eine Rechtsbehelfsbelehrung auch dann fehlerhaft, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzubringen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (Beschluss vom 07.05.2009, Az.: L 7 B 111/09 AS, Rn. 10 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2011 - L 8 AY 75/09
    Diese teilweise Unvollständigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung war zwar nicht konkret (tatsächlich war die Klageschrift an das seit dem 1. Januar 2009 zuständige Sozialgericht gerichtet), aber abstrakt (vgl dazu BSG, Urteil v. 25. Januar 1984, 9a RV 2/83; Urteil v. 2. April 1971, 11 RA 214/70; LSG Berlin- Brandenburg, Urteil v. 9.September 2009, L 2 U 610/08; LSG NRW, Beschluss 7. Mai 2009, L 7 B 111/09 AS, JURIS) geeignet, den Kläger an der fristgerechten Klageerhebung zu hindern.
  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 20.11.2013 - 2 VG 14/11
    In ständiger Rechtsprechung gehen aber die staatlichen Gerichte in vergleichbaren Fällen davon aus, dass Rechtsmittelbelehrungen auch dann vollständig und richtig sein müssen, wenn sie gesetzlich nicht vorgeschriebene weitere Hinweise, wie den Hinweis auf die notwendige Form der Klageerhebung, enthalten (BVerwG, Urteil v. 13.12.1978 - 6 C 77/78 - (Rn. 23 f.), BSG, Urteil v. 11.02.1958 - 10 RV 123/56 - (Rn. 9 f.); der Rechtsprechung des BSG hat sich das LSG NRW, Beschluss v. 07.05.2009 - L 7 B 111/09 AS - (Rn. 8) ausdrücklich angeschlossen).
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